Inkrafttreten
§ 45.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem in Kraft.
(3) § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.
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