§ 45 PyroTG 2010

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2013

Inkrafttreten

§ 45.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem in Kraft.

(3) § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(4) Die Überschrift zum 2. Abschnitt des 1. Hauptstücks, § 6 samt Überschrift, § 10 Abs. 1, § 16 Abs. 4, § 40 Abs. 1 sowie die Einträge im Inhaltsverzeichnis zum 2. Abschnitt des 1. Hauptstücks und zu § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 161/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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