§ 3 PLABG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2020

Aufgaben

§ 3.

Dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge obliegt im Auftrag des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes

  1. 1. die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (§ 4);
  2. 2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben

Schlagworte

Aufsichtsmaßnahme

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2022

Gesetzesnummer

20010524

Dokumentnummer

NOR40223754

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