Aufgaben
§ 3.
Dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge obliegt im Auftrag des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes
- 1. die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (§ 4);
- 2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben
Schlagworte
Aufsichtsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2022
Gesetzesnummer
20010524
Dokumentnummer
NOR40223754
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