§ 2 MAG

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.2002

§ 2

§ 2. Das Militär-Verdienstzeichen ist als Steckdekoration zu gestalten. Die Wehrdienst-Auszeichnung besteht aus einem Kleinod und einem Band.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)