§ 1.
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Hauptschulen und an der Unterstufe allgemein
bildender höherer Schulen ......................... Anlage 1,
2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen
den Lehrplan für Sonderformen) .................... Anlage 2,
3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Sonderformen der berufsbildenden höheren
Schulen (ausgenommen den Lehrplan für Kollegs) .... Anlage 3,
4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Berufsschulen .................................. Anlage 4,
5. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an einjährigen berufsbildenden mittleren
Schulen ........................................... Anlage 5,
6. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 6,
7. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 7,
8. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 8,
9. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Sonderformen der berufsbildenden mittleren
Schulen ........................................... Anlage 9.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20003080
Dokumentnummer
NOR40054582
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