§ 1 Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Alte FassungIn Kraft seit 13.7.2004

§ 1.

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an Hauptschulen und an der Unterstufe allgemein

bildender höherer Schulen ......................... Anlage 1,

2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen

den Lehrplan für Sonderformen) .................... Anlage 2,

3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an Sonderformen der berufsbildenden höheren

Schulen (ausgenommen den Lehrplan für Kollegs) .... Anlage 3,

4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an Berufsschulen .................................. Anlage 4,

5. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an einjährigen berufsbildenden mittleren

Schulen ........................................... Anlage 5,

6. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 6,

7. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 7,

8. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen . Anlage 8,

9. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

an Sonderformen der berufsbildenden mittleren

Schulen ........................................... Anlage 9.

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40054582

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