§ 1.
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
- 1. Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildenden höherer Schulen
| Anlage 1, |
- 2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen den Lehrplan für Sonderformen)
| Anlage 2, |
- 3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen den Lehrplan für Kollegs) Anlage 3,
| |
- 4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen
| Anlage 4, |
- 5. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 5, |
- 6. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 6, |
- 7. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 7, |
- 8. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 8, |
- 9. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 9 |
| |
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20003080
Dokumentnummer
NOR40165584
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)