§ 1
(1) Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken bzw. Streckenteile zur Planung übertragen:
- a) im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die Linienverbesserungen
- St. Pölten-Prinzersdorf,
- Melk,
- Krummnußbaum-Säusenstein,
- Haag-St. Valentin,
- Lambach und
- Breitenschützing-Schwanenstadt;
- b) Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck):
Detail- und Ausführungsplanung;
- c) St. Jakob/Arlberg-St. Anton/Arlberg;
- d) Gloggnitz-Mürzzuschlag;
- e) Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk;
- f) Attnang/Puchheim-Salzburg;
- g) St. Pölten-Raum Wien
einschließlich einer Verbindungsstrecke zur Südbahn.
(2) Unbeschadet der im Abs. 1 der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG übertragenen konkreten Streckenplanungen hat die Gesellschaft im Rahmen der ihr vorgegebenen verkehrspolitischen Zielsetzungen die Vernetzungsplanungen von zu Hochleistungsstrecken erklärten Eisenbahnen zu einem möglichst leistungsfähigen Hochleistungsstreckennetz durchzuführen; dabei ist auf vorliegende auf dieses Ziel ausgerichtete Planungen der Österreichischen Bundesbahnen sowie auf deren Kapazitäten Bedacht zu nehmen.
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