§ 1.
Den Mitgliedern der Datenschutzkommission gebühren folgende Vergütungen:
- 1. dem Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 6 000 Schilling;
- 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 5 000 Schilling;
- 3. dem geschäftsführenden Mitglied eine Vergütung von monatlich 5 500 Schilling;
- 4. den übrigen Mitgliedern eine Vergütung von monatlich je 5 000 Schilling;
- 5. den Ersatzmitgliedern eine Vergütung von monatlich je 4 000 Schilling.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2025
Gesetzesnummer
10000702
Dokumentnummer
NOR12009908
alte Dokumentnummer
N11980166550
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