§ 1
§ 1. Den Mitgliedern der Datenschutzkommission gebühren folgende Vergütungen:
- 1. dem Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 500 Euro;
- 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Vergütung von monatlich 420 Euro;
- 3. dem geschäftsführenden Mitglied eine Vergütung von monatlich 460 Euro;
- 4. den übrigen Mitgliedern eine Vergütung von monatlich je 420 Euro;
- 5. den Ersatzmitgliedern eine Vergütung von monatlich je 335 Euro.
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