Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2015
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
21.5.2015 bis 27.09.2016 (BGBl. II Nr. 108/2015)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.