Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2015
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21.5.2015 bis 27.09.2016 (BGBl. II Nr. 108/2015)
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