Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden
§ 1.
(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen.
(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.
(3) Bezieht sich das Familienverfahren auf einen eingetragenen Partner (§ 2 Abs. 1 Z 22 AsylG 2005), ist das Befragungsformular gemäß Abs. 1 in den relevanten Textpassagen formlos anzupassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)