1. Abschnitt
Asylverfahren und Karten für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden
§ 1.
(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen. Die Berufsvertretungsbehörde hat auf dem Befragungsformular das Datum der Antragstellung zu vermerken.
(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)
Schlagworte
Antragsformular
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022
Gesetzesnummer
20004467
Dokumentnummer
NOR40196720
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