§ 1 Asyl-DV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2017

1. Abschnitt

Asylverfahren und Karten für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden

§ 1.

(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen. Die Berufsvertretungsbehörde hat auf dem Befragungsformular das Datum der Antragstellung zu vermerken.

(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)

Schlagworte

Antragsformular

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2022

Gesetzesnummer

20004467

Dokumentnummer

NOR40196720

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