§ 1 Asyl-DV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

1. Abschnitt

Asylverfahren und Karten für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden

§ 1.

(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen.

(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)

Schlagworte

Antragsformular

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2017

Gesetzesnummer

20004467

Dokumentnummer

NOR40160336

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