1. Abschnitt
Asylverfahren und Karten für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden
§ 1.
(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen.
(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)
Schlagworte
Antragsformular
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2017
Gesetzesnummer
20004467
Dokumentnummer
NOR40160336
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