Bezugszeitraum: Abs. 2 vgl. 3. Teil Z 6 lit. a idF BGBl. Nr. 797/1996
Bewertung der nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteile
§ 17.
(1) Kapitalanteile, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, sind mit den nach § 31 des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebenden Anschaffungskosten anzusetzen. Die Bewertungsregeln des § 16 Abs. 2 und 3 sind anzuwenden.
(2) Abweichend von Abs. 1 sind Kapitalanteile, bei denen am Einbringungsstichtag ein Besteuerungsrecht der Republik Österreich nicht besteht, mit dem höheren gemeinen Wert anzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019
Gesetzesnummer
10004679
Dokumentnummer
NOR12055754
alte Dokumentnummer
N3199660591J
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