§ 17 MeldeV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2002

In- und Außer-Kraft-Treten sowie Übergangsbestimmungen

§ 17

(1) § 17.Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 in Kraft, gleichzeitig tritt die Meldedatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung, BGBl. II Nr. 174/2001, außer Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Wanderungsstatistik-Verordnung, BGBl. Nr. 152/1995, außer Kraft.

(3) Bereits auf Grund der Meldedatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung benannte Verantwortliche gelten als nach dieser Verordnung benannt und erteilte Zertifikate als nach dieser Verordnung erteilt. Ebenso bleiben Datensicherheitsmaßnahmen, die bereits für den Aufbau des ZMR ergriffen wurden, in Geltung.

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