§ 16b
Ausbildung, Stundenausmaß
(1) Der Ausbildungslehrgang zum Landessnowboardlehrer ist mit einer Dauer von 10 Tagen, die Alpinausbildung mit einer Dauer von 7 Tagen durchzuführen.
(2) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Landessnowboardlehrer umfasst jeweils 35 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, der praktische Teil 45 volle Stunden.
20.12.2023
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