§ 168
Schächte und Kanäle
Die Bestimmungen des § 69 gelten auch hinsichtlich von Krankenanstalten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 168
Schächte und Kanäle
Die Bestimmungen des § 69 gelten auch hinsichtlich von Krankenanstalten.
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