§ 10b Bgld. MSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2017

LGBl. Nr. 20/2017

§ 10b

Deckelung der Mindeststandards

(1) Die Summe der Mindeststandards (§§ 9 und 10a) aller Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, ist mit dem monatlichen Betrag von 1 500 Euro begrenzt, sofern die im Haushalt lebenden volljährigen Personen arbeitsfähig sind, der Einsatz der Arbeitskraft von diesen verlangt werden darf (§ 7 Abs. 4) und für diese keine Anrechnung von Einkommen (§ 6 Abs. 1) stattfindet.

(2) Im Falle einer Überschreitung des Betrages nach Abs. 1 sind die Mindeststandards der einzelnen Personen gleichmäßig prozentuell zu kürzen, sodass ihre Summe genau 1 500 Euro beträgt.

10.04.2017

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)