LGBl. Nr. 20/2017
§ 10b
Deckelung der Mindeststandards
(1) Die Summe der Mindeststandards (§§ 9 und 10a) aller Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, ist mit dem monatlichen Betrag von 1 500 Euro begrenzt, sofern die im Haushalt lebenden volljährigen Personen arbeitsfähig sind, der Einsatz der Arbeitskraft von diesen verlangt werden darf (§ 7 Abs. 4) und für diese keine Anrechnung von Einkommen (§ 6 Abs. 1) stattfindet.
(2) Im Falle einer Überschreitung des Betrages nach Abs. 1 sind die Mindeststandards der einzelnen Personen gleichmäßig prozentuell zu kürzen, sodass ihre Summe genau 1 500 Euro beträgt.
10.04.2017
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