„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage Lehrpläne - technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2007

Anlage 1.1.4

FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 2 2 2 2 8 III

2. Deutsch und Kommunikation 2 2 2 2 8 I

3. Englisch 2 2 1 1 6 I

4. Geschichte und politische

Bildung 2 - - - 2 III

5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 - - - 1 III

6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 IVa

7. Angewandte Mathematik 3 2 2 - 7 I

8. Naturwissenschaftliche

Grundlagen 3 2 - - 5 II

9. Physik des Fachgebietes - 2 - - 2 II

10. Angewandte Informatik 2 2 - - 4 I

11. Wirtschaft und Recht - - 3 - 3 III

12. Betriebstechnik - - - 2 2 I

13. Grundlagen der Elektronik 4 - - - 4 I

14. Industrielle Elektronik - 4 3 2 9 I

15. Computer- und Netzwerktechnik - 3 2 2 7 I

16. Telekommunikation und

Hochfrequenztechnik - 2 2 2 6 I

17. Fertigungstechnik und

Konstruktionslehre *2) 3(2)3(2)3(2)3(3) 12 I

18. Laboratorium - - 3 3 6 I

19. Werkstättenlaboratorium - - - 4 4 III

20. Werkstätte und

Produktionstechnik 8 9 12 12 41 IV

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 34 37 37 36 144

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

C. Freigegenstände, Unverbindliche pflich-

Übungen, Förderunterricht Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

C.1 Freigegenstände

Zweitsprache Deutsch 2 2 - - I

Englisch - - 2 2 I

Darstellende Geometrie 2 - - - I

Projektmanagement - - - 2 II

Qualitätsmanagement - - - 2 I

C.2 Unverbindliche Übungen

Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa

C.3 Förderunterricht *3)

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte

Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden. *2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

*3) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf die Vermittlung praktischer Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die industrielle Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik in Hard- und Software, die Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik sowie Grundlagen der Produktionstechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben der Fertigung, Montage, Service und Wartung von Systemen der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik liegen in den Bereichen der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung, Fehlerbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von Baugruppen und Systemen mittels einschlägiger Software (auch in Englisch), die Programmierung, Parametrierung und Installation von Systemen der industriellen Elektronik sowie der Telekommunikationstechnik und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben eines Elektronikers bzw. einer Elektronikerin. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze; Kapazität; Kondensator; Lade- und Entladevorgang.

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe; Induktivität; Spule;

Ein- und Ausschaltvorgang; Transformator; Motorprinzip;

Generatorprinzip.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren

Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen;

Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools;

Dokumentation.

11. WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage 1. Der Lehrstoff der dritten Klasse umfasst den gesamten in Anlage 1 auf zwei Klassen aufgeteilten Lehrstoff.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Elektrische Grundgrößen; Einheiten und Gesetze;

Leitungsmechanismus.

Gleichstromtechnik:

Widerstand; Ohmsches Gesetz; Kirchhoffsche Gesetze; Netzwerke;

Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung;

Wirkungsgrad; Anpassung.

Gleichstrommesstechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung; Messfehler; Messgeräte; Brückenschaltungen.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfungen; kombinatorische Logik; Rechenregeln der Schaltalgebra; Schaltsymbole.

14. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Gleichrichter;

Kondensator (Kapazität; Eigenschaften; Zusammenschaltung von Kondensatoren); Spule (Induktivität; Eigenschaften;

Zusammenschaltung von Spulen).

Aktive Bauelemente der Elektronik:

Transistoren; Operationsverstärker; Analogbausteine; optoelektronische Bauteile.

Schaltungstechnik:

Gleichrichterschaltungen; Stabilisierung von Spannungen und Strömen; Transistorgrundschaltungen; Grundschaltungen und Anwendung von Operationsverstärkern.

Sensorik:

Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.

Messtechnik:

Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).

Schaltungstechnik:

Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik; Leistungsverstärker.

Sensorik und Aktorik:

Sensoren und Aktoren der Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik; Antriebe in der Automatisierungstechnik.

Steuerungstechnik:

Arten von Steuerungen; programmierbare Steuerungen; Grundschaltungen der Steuerungstechnik.

Grundbegriffe der analogen und digitalen Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik.

Automatisierungstechnik:

Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.

Messtechnik:

Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Zahlensysteme und Codes:

Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Fest- und Gleitkommadarstellung; Eigenschaften und Anwendungen von Codes.

Kombinatorische Logik:

Darstellung boolescher Verknüpfungen; Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolsche Verknüpfungen; Rechenregeln der Schaltalgebra; Anwendungen.

Sequentielle Logik:

Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltnetzwerken; Kippglieder; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.

Logikfamilien:

Kenngrößen; Eigenschaften; Anwendungen.

Programmierbare Logikschaltungen:

Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Leistungsmerkmale; Anwendungen.

Mikrocomputer:

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

Netzwerktechnik:

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten.

Architekturen und Leistungsmerkmale von Computersystemen; Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.

Mikrocomputer:

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers;

Standardschnittstellen; Peripherie; maschinennahe Programmierung.

Digitale Übertragungstechnik:

Übertragungsarten und -codes, Quellen- und Kanalcodierung;

Übertragungsprotokolle; Kompressionsverfahren; Datensicherheit;

Fehlerauswertung und Fehlerkorrektur.

Netzwerktechnik:

Vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Grundlagen; Prinzip der Vermittlungssysteme; Verbindungsaufbau und Wählverfahren; Geräte.

Audio- und Videotechnik:

Elektroakustik; Wandler (Mikrophon, Lautsprecher); Pegelmessung; Signalverarbeitung (Filtern, Mischen); Aufzeichnungsverfahren.

Schaltungstechnik:

Zweipole, Vierpole; Bodediagramm; Resonanz; Filter.

Übertragungstechnik:

Grundlagen; unsymmetrische und symmetrische Leitungen; optische Übertragungstechnik.

Hochfrequenztechnik:

Grundlagen; Bauelemente der HF-Technik; elektromagnetische Wellen; Einführung in die Antennen- und Satellitentechnik.

Rundfunk- und Fernsehtechnik:

Modulation und Demodulation; Grundlagen des analogen und digitalen Rundfunks; Einführung in die Fernsehtechnik.

Spezielle Modulations-, Demodulations- und Übertragungstechniken; zellulare Funksysteme.

Elektromagnetische Verträglichkeit:

Grundlagen der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV); Messtechnik der EMV; Entstörungstechnik.

Kommunikationstechnik:

Mobile Kommunikation; aktuelle Verfahren und Geräte.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Elektronikbezogene Feinwerktechnik; Leiterplattentechnologie; Bestückungs- und Löttechniken; Verbindungstechniken.

Fertigungsunterlagen:

Technische Freihandzeichnungen, Konstruktionsunterlagen mittels

CAD.

Fertigungsunterlagen:

Erstellung nach vorgegebenen Schaltungen und Baugruppen mittels

CAD.

Elektronische Baugruppen:

Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software; Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.

Entwicklung von Hard- und Software unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte mittels CAD und computergestützter Entwicklungswerkzeuge; Dokumentation und Präsentation.

Projektabwicklung:

Projektmanagementmethoden; Qualitätssicherung.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektronik“, „Physik des Fachgebietes“, „Industrielle Elektronik“, „Computer und Netzwerktechnik“ sowie „Telekommunikation und Hochfrequenztechnik“.

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Industrielle Elektronik“, „Computer und Netzwerktechnik“ sowie „Telekommunikation und Hochfrequenztechnik“.

19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Industrielle Elektronik:

Entwicklung, Programmierung und Test von Automatisierungssystemen. Prozessvisualisierung.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Messungen und Justierarbeiten an Geräten der NF- und HF-Technik; Gemeinschaftsantennenanlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit elektronischer Geräte und Anlagen.

Computer- und Netzwerktechnik:

Administration, Konfiguration, Dokumentation und Wartung von Computernetzwerken.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

Mechanik: Manuelle und maschinelle Bearbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen; Kennenlernen und verwenden feinmechanischer Bauelemente; Grundlagen von Drehen und Fräsen; Anwendung facheinschlägiger Messgeräte.

Elektrotechnik: Anwendung facheinschlägiger Messgeräte; Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an Grundschaltungen der Elektroinstallation; Sicherheit in elektrischen Anlagen.

Elektronik: Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Verbindungstechnik der Elektronik; Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Anwendung facheinschlägiger Messgeräte.

Kunststofftechnik:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffhalbzeugen; Klebetechnik und Oberflächenbehandlung.

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digitalschaltungen; Anwendung komplexer Messgeräte.

Computer- und Netzwerktechnik:

Zurichten, Verlegen und Prüfen von Datenleitungen und Kabeln; Montage und Inbetriebnahme von Computersystemen; Installation von Betriebssystemsoftware.

Kommunikationstechnik:

Anwendung von Baugruppen der Kommunikationstechnik; Kennenlernen der wichtigsten Verkabelungssysteme, Verteileranschlusstechniken und Anschlussdosen; Aufbau von und Messungen an analogen und digitalen Kommunikationseinrichtungen.

Gerätebau:

Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte; Gehäusetechnik; Leiterplattentechnik.

Installationstechnik:

Niederspannungsinstallation; Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen; Anwenden elektrischer und mechanischer Schutzmaßnahmen; Anschließen und Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräten.

Einstellen und Prüfen von Geräten der Elektroakustik, Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videotechnik; Anfertigen von Baugruppen.

Elektronik:

Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten.

Computer- und Netzwerktechnik:

Konfiguration von Computerkomponenten; Schnittstellen;

Datenübertragungseinrichtungen; Fehlersuche an Computersystemen;

Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware.

Kommunikationstechnik:

Grundlagen von Kommunikationssystemen; analoge und digitale Festnetzkommunikation.

Industrielle Elektronik:

Sensorik; Elektropneumatik; Aufbau und Inbetriebnahme festverdrahteter und programmierbarer Steuerungen.

Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Kalkulation und Nachkalkulation; computerunterstütztes Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Präsentation von Produkten.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten und Systemen der Antennen- und Funktechnik; Verstärker- und Übertragungstechnik.

Kommunikationstechnik:

Mobile Kommunikationssysteme. Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik.

Industrielle Elektronik:

Aufbau, Programmierung, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Industrielle Bussysteme.

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütungsvorschriften.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage

  1. 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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