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Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Kurztitel
Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
12.12.2020
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 Abs. 1 Z 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2020
Gesetzesnummer
20011391
Dokumentnummer
NOR40228313
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