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Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1985
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.11.1985
Unterzeichnungsdatum
07.06.1984
Index
89/07 Umweltschutz
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
StF: BGBl. Nr. 415/1985 (NR: GP XVI RV 517 AB 574 S. 84 . BR: AB 2960 S. 459 .)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 2 am 8. November 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,
und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt festgehalten sind, für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
10010476
Dokumentnummer
NOR11010695
alte Dokumentnummer
N8198513812T
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