Artikel 7
- 1. Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.
- 2. Dieser Vertrag tritt 60 Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Budapest, am 7. Juni 1984 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
10010476
Dokumentnummer
NOR12133783
alte Dokumentnummer
N8198512924L
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