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Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.7.1979

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 292/1979

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.07.1979

Unterzeichnungsdatum

10.07.1978

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 292/1979 (NR: GP XIV RV 999 AB 1033 S. 105 . BR: AB 1907 S. 380 .)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 5 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 5 am 28. Juli 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,

und im Bewußtsein, durch diese Zusammenarbeit gleichzeitig der Festigung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu dienen,

sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

10010412

Dokumentnummer

NOR11010631

alte Dokumentnummer

N8197916270R

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