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Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 292/1979
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.07.1979
Unterzeichnungsdatum
10.07.1978
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 292/1979 (NR: GP XIV RV 999 AB 1033 S. 105 . BR: AB 1907 S. 380 .)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 5 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 5 am 28. Juli 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,
und im Bewußtsein, durch diese Zusammenarbeit gleichzeitig der Festigung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu dienen,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
10010412
Dokumentnummer
NOR11010631
alte Dokumentnummer
N8197916270R
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