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Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.11.1985

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 415/1985

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.11.1985

Unterzeichnungsdatum

07.06.1984

Index

89/07 Umweltschutz

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

StF: BGBl. Nr. 415/1985 (NR: GP XVI RV 517 AB 574 S. 84 . BR: AB 2960 S. 459 .)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt nach seinem Artikel 7 Absatz 2 am 8. November 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,

und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt festgehalten sind, für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2018

Gesetzesnummer

10010476

Dokumentnummer

NOR11010695

alte Dokumentnummer

N8198513812T

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