Siehe Anlage 2 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1990

Anlage 2/1 Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 604/1990) 1. 9. 1990 (I. und II. Jahrgang) 1. 9. 1991 (III. Jahrgang) 1. 9. 1992 (IV. Jahrgang)

Anlage 2.1

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LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR

ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV

---------------------------------------------------------------------

1. Religion............................. 2 2 2 2 8

2. Deutsch.............................. 4 2 2 2 10

3. Lebende Fremdsprache................. 4 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozial- und

Staatsbürgerkunde.................... - 2 2 2 6

5. Geographie und Wirtschaftskunde...... 3 - - - 3

6. Mathematik und angewandte Mathematik. 4 2 2 - 8

7. Elektronische Datenverarbeitung...... - - 3 - 3

8. Physik und angewandte Physik......... 3 - - - 3

9. Chemie und angewandte Chemie......... 5 2 - - 7

10. Chemisches Laboratorium.............. 3 1 - - 4

11. Biologie und angewandte Biologie *1). 7 - - - 7

12. Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8

13. Pflanzenbau *1)...................... - 4 4 5 13

14. Berglandwirtschaft................... - - 2 - 2

15. Forstwirtschaft...................... 2 3 - - 5

16. Obstbau.............................. - 2 - - 2

17. Tierhaltung und Tierzüchtung *1)..... - 5 4 7 16

18. Landwirtschaftliches Bauwesen........ - - 2 2 4

19. Landmaschinentechnik *1)............. - 5 2 3 10

20. Landwirtschaftliches Praktikum....... - 5 2 - 7

21. Volkswirtschaftslehre................ - - 2 - 2

22. Rechtskunde.......................... - - - 2 2

23. Betriebswirtschaftslehre und

Rechnungswesen *1) .................. - - 6 8 14

24. Raumordnung und Umweltschutz......... - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl....................... 39 39 39 39 156

25. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

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Jahrgang Summe

Freigegenstände I II III IV

---------------------------------------------------------------------

Bienenkunde........................... - - 2 - 2

Jagd und Fischerei.................... - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache........... - 2 2 2 6

Kurzschrift........................... 2 - - - 2

Volkskunde............................ - - 2 - 2

Organisations- und Führungslehre...... - - - 2 2

Aktuelle Fachgebiete.................. - 2 2 2 6

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Jahrgang Summe

Unverbindlich Übungen I II III IV

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung........................ 2 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung................ 2 - - - 2

Leibesübungen......................... 2 2 2 2 8

Hauswirtschaft........................ 2 2 - - 4

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Förderunterricht *2)

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Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

< 2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Terme:

Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen;

Dezimal- und Dualsystem;

Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.

Gleichungen:

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen (Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Aquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben). Exponentialgleichungen. Quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

Beschreibende Statistik:

Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die. Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion

  1. 1. Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms)

Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.

Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sieden Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des III. Jahrganges anbietet.

Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition: Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.

Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.

Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klargemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.

Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.

Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.

Im I. Jahrgang 4 Schularbeiten, im II. und III. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, I. und II. Jahrgang

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 1.1

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren). Probenaufbereitung (Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen. Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie). Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll mikroskopische Präparate anfertigen und Organismen und Teile von Organismen konservieren und präparieren können. Er soll Pflanzen und Tiere bestimmen und in das natürliche System einordnen können. Er soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen von Arten erläutern und vergleichen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll Standorte anhand von Leitpflanzen charakterisieren sowie den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll er fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und

beim Umgang mit der Natur empfinden.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Gesteuerte Evolution durch Züchtung.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung, Ökologie der Kulturlandschaft.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Ökozoologie:

Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation. Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden der allgemeinen Biologie, der Botanik und der Zoologie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen biologischer Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die landwirtschaftliche Nutzung.

Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.

Der Bezug zur Berufspraxis ergibt sich aus praktischen Aufgabenstellungen an den ausgewählten Organismen, die eine Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenbau“ und „Tierhaltung und Tierzüchtung“ des II. Jahrganges erfordert. Hiefür sowie zur intensiven Begegnung des Schülers mit Pflanzen und Tieren eignen sich das freie Gelände, die Lehrwirtschaft und gegebenenfalls der elterliche Betrieb. Naturbeobachtungen und einfache Experimente sowie deren Dokumentation fördern die Beziehung zur Natur, das selbständige biologische Arbeiten und das Erfassen von Gesetzmäßigkeiten. Das strukturelle Denken wird durch häufige Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Pflanze und Tier gefördert.

Insgesamt empfiehlt sich - der Bedeutung für die heimische Landwirtschaft entsprechend - die Behandlung botanischer und zoologischer Themenbereiche im gleichen Stundenausmaß.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren);

Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie);

Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen);

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);

Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

12. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

13. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff: II.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Boden:

Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden, Bodenverbesserung, Bodenbewertung.

Im übrigen siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

Im übrigen siehe Anlage 1.2

  1. 14. BERGLANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2

15. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, II. Jahrgang

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2

16. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2

  1. 17. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

Im übrigen siehe Anlage 1.2

  1. 18. LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

  1. 19. LANDMASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Mechanik:

Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).

Festigkeit:

Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).

Elektrotechnik:

Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, Ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).

Technisches Zeichnen:

Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.

Elektrische Einrichtungen:

Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.

Verbrennungsmotoren:

Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).

Landwirtschaftliche Fahrzeuge:

Traktoren und Motorkarren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei Bedienung, Wartung, Einstellung, Reparatur sowie bei der wirtschaftlichen und umweltbewußten Planung des Einsatzes landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.

Der theoretische Unterricht erweist sich umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des praktischen Unterrichtes koordiniert wird. Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler bzw. verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg in den Gegenstand nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.

Beispiele für Schüleraktivitäten zu den Themenbereichen „Mechanik“, „Festigkeit“ und „Elektrotechnik“: einfache Statikbeispiele, die rechnerisch und zeichnerisch zu lösen sind; einfache Dynamikbeispiele im Zusammenhang mit Leistung, Drehmoment, Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit; Rechenaufgaben im Zusammenhang mit dem Ohmschen Gesetz, der Schaltung von Widerständen, der elektrischen Arbeit und Leistung, der Stromaufnahme und der Phasenverschiebung bei Wechsel- und Drehstrom; Aufgaben zur Dimensionierung von Werkstücken, die auf Zug, Druck, Abscherung, Biegung oder Verdrehung beansprucht werden. Im Themenbereich „Technisches Zeichnen“ kommt dem Lesen technischer Zeichnungen für die Ersatzteilbestellung und für Reparatur- und Wartungsarbeiten größere Bedeutung zu als dem selbständigen Anfertigen normgerechter Zeichnungen, das sich auf einige einfache, zweckmäßigerweise in der Lehrwerkstätte gefertigte Werkstücke beschränkt.

Im Themenbereich „Elektrische Einrichtungen“ kommt der sicherheitsbewußten Verwendung elektrischer Einrichtungen Vorrang vor der Behandlung ihres technischen Aufbaues zu. Zur raschen Darstellung der Kennlinien elektronischer Bauelemente empfiehlt sich der Einsatz eines Oszilloskops. Beispiele für Schüleraktivitäten: Feststellung von Eigenschaften, Wirkungsweise und Anwendungsmöglichkeiten elektronischer Bauelemente, Zeichnen und Beschreiben einfacher Schaltungen solcher Elemente; Beurteilung von Elektromotoren und elektrischen Beleuchtungseinrichtungen für bestimmte Zwecke (zB durch Berechnung von Leistung, Stromaufnahme, Energieverbrauch), Planung und Prüfung von Schutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben.

Im Themenbereich „Verbrennungsmotoren“ kommt es vor allem auf die Wartung, die Behebung von Störungen, die Möglichkeiten der Energieeinsparung und die Senkung der Umweltbelastung an. Zur Darstellung des schematischen Aufbaues und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen sind neben intakten und defekten Motorbauteilen auch Overheadfolien, Lehrtafeln und Funktionsmodelle gut geeignet.

Beispiele für Schüleraktivitäten: in Beispielsfällen Fehler identifizieren, die Ursachen feststellen und Möglichkeiten zur Behebung von Störungen angeben; Teile und Baugruppen von Motoren schematisch darstellen, Drehmoment, Drehzahl, Leistung und Treibstoffverbrauch errechnen; Motorbauarten beurteilen und in Beispielsfällen Maßnahmen zur Treibstoffeinsparung vorschlagen.

In den Themenbereichen „Landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und „Fördereinrichtungen“ kommt dem Traktor zentrale Bedeutung zu. Analogien mit anderen landwirtschaftlichen Maschinen sowie mit Straßenfahrzeugen können der Vertiefung des Verständnisses dienen.

Beispiele für Schüleraktivitäten: Baugruppen schematisch darstellen; Auswahlkriterien angeben; Fördereinrichtungen warten; Fehlerquellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung und zum Unfallschutz in Beispielsfällen ermitteln; die Eignung von Transport- und Fördereinrichtungen für bestimmte landwirtschaftliche Aufgaben beurteilen.

In den Bereichen „Wirtschaftlichkeit der Landmaschinentechnik“ erscheint die Analyse des Beitrages überbetrieblicher Maßnahmen zur Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Arbeitsverfahren besonders wichtig. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maschinen empfiehlt es sich, die neutralen Richtwerte für Maschinenselbstkosten des Kuratoriums für Landtechnik zu verwenden.

Beispiele für Schüleraktivitäten: Maschinenkosten und wirtschaftliche Einsatzgrenzen von Maschinen errechnen; organisatorische Maßnahme zur Senkung der Energiekosten planen; die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeiten nach arbeitstechnischen Gesichtspunkten zergliedern und Arbeitsketten analysieren.

Bei der Auswahl der speziellen Maschinen und technischen Einrichtungen können die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter als Kriterien gelten. Als Schwerpunkte der Behandlung empfehlen sich Funktion, Aufbau, Bedienung, Wartung, Erkennung und Behebung von Störungen und Unfallschutzmaßnahmen. Typenspezifische Merkmale von Maschinen und technischen Einrichtungen treten zugunsten der ausführlichen Behandlung einer häufig vorkommenden Bauart zweckmäßigerweise in den Hintergrund. Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten im Einklang mit dem praktischen Unterricht zur Zeit des Einsatzes behandelt.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Planung einer Belüftungs- oder Trocknungsanlage, einer Beregnungsanlage, einer Arbeitskette, einer Betriebseinrichtung, einer Technisierung in der Milchkuhhaltung unter Beachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen, Planung energietechnischer Einrichtungen; Analyse der Mechanisierung eines landwirtschaftlichen Betriebszweiges.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

  1. 20. LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Melken). Schlachten und Fleischverarbeitung, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Verarbeitung).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege). Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:

Wochenstunden

Fachpraktischer Unterricht im Jahrgang

zum Pflichtgegenstand II III

Pflanzenbau 0,5 0,5

Forstwirtschaft 1,0 -

Obstbau 0,5 -

Tierhaltung und Tierzüchtung 0,5 -

Landwirtschaftliches Bauwesen - 0,5

Landmaschinentechnik - Betrieb 0,5 0,5

Landmaschinentechnik Werkstätte 1,5 -

Betriebswirtschaftslehre

Arbeitsplanung 0,5 0,5

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Gesamtstundenzahl 5 2

Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten. Die Häufigkeit des Auftretens der Arbeiten an Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Möglichkeiten, die eine gut eingerichtete Hofwerkstätte zur Durchführung dieser Arbeiten bietet, sind die Hauptkriterien bei der Wahl technischer Lehrinhalte. Bei der Auswahl der zu behandelnden Maschinen ist die Beachtung der regionalen Verhältnisse der Schule zweckmäßig.

Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußtgemacht werden.

Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.

Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 21. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

22. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

  1. 23. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

III. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert unter anderem die Beschränkung der Behandlung der Beziehung zwischen Faktoren und Produkten auf jene Zusammenhänge, die für die Ermittlung der optimalen Intensität, der Minimalkostenkombination und der optimalen Produktionskombination erforderlich sind. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung landwirtschaftlicher Produktionsalternativen.

Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.

Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.

Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.

Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.

Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.

Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition“ machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 und IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

  1. 24. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

25. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwölf Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von acht und vier Wochen Dauer zu teilen.

Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

Didaktische Grundsätze:

Der enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

JAGD UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.1

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 2

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 2

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 2

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 2

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 2

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

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*1) mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2025

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12122559

alte Dokumentnummer

N7198817592J

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