Anlage 2 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2002

Anlage 2

Anlage 2.2

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LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der

einzelnen Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden *)

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV

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1. Religion .......................... 2 2 2 2 8

2. Deutsch............................ 4 2 2 2 10

3. Lebende Fremdsprache............... 4 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozialkunde

und Politische Bildung ............ - 2 2 2 6

5. Geographie und Wirtschaftskunde.... 3 - - - 3

6. Mathematik und angewandte

Mathematik......................... 4 2 2 - 8

7. Elektronische Datenverarbeitung.... - - 3 - 3

8. Physik und angewandte Physik....... 4 - - - 4

9. Chemie und angewandte Chemie....... 3 - - - 3

10. Chemisches Laboratorium............ 3 - - - 3

11. Biologie *1)....................... 4 - - - 4

12. Botanik *1)........................ 2 - - - 2

13. Bodenkunde und Pflanzenernährung... 1 2 - - 3

14. Leibesübungen...................... 2 2 2 2 8

15. Allgemeine Produktionslehre........ - 2 - - 2

16. Pflanzenschutz *1)................. - - 3 - 3

17. Gemüsebau *1)...................... - - - 3 3

18. Zierpflanzenbau unter Glas *1)..... - - - 3 3

19. Gehölzkunde *1).................... - 4 2 1 7

20. Stauden und Sommerblumen *1)....... - 4 3 1 8

21. Baumschulwesen und Obstbau......... 3 - - - 3

22. Garten- und Landschafts-

gestaltung *1)..................... - 5 4 5 14

23. Vermessungskunde *1)............... - 2 2 - 4

24. Raumordnung........................ - - - 2 2

25. Baukunde und Gartentechnik *1)..... - - 2 3 5

26. Maschinenkunde..................... - 2 2 1 5

27. Gartenbau und Blumenbinderei -

Praktikum.......................... - 2 2 - 4

28. Volkswirtschaftslehre.............. - 2 - - 2

29. Rechtskunde........................ - - - 2 2

30. Betriebtwirtschaftslehre und

Rechnungswesen *1)................. - 2 4 7 13

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Gesamtwochenstundenzahl 38 38 38 37 151

31. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

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Wochenstunden *)

Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV

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Geschichte der Gartenkunst............. - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6

Kurzschrift............................ 2 - - - 2

Volkskunde............................. - - 2 - 2

Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2

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Unverbindliche Übungen

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Musikerziehung.......................... 2 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung.................. 2 - - - 2

Leibesübungen........................... 2 2 2 2 8

Hauswirtschaft.......................... 2 2 - - 4

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Förderunterricht *2)

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Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

IV. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2

  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 2.1

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 2

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrundeliegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.

Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.

Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Mechanik:

Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).

Wärmelehre:

Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände. Wärmenutzung (Heizwert-, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).

Elektrizitätslehre:

Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).

Weltbild:

Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt

beachten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse, galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff.

Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-, Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, II. Jahrgang

11. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß, Biomoleküle, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen..

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssystem; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie, Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

12. BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:

Bau und Umbildung der Organe, Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung. Evolution und Systematik.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

  1. 13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.

Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.

Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge, Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten.

Bodentypen:

AC-Profil, ABC-Profil, Salzböden, Moore,

Torfe.

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption,

Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

14. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

  1. 15. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

16. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

17. GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 18. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

19. GEHÖLZKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 20. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 21. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Baumschulwirtschaft:

Verhältnisse in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).

Baumschulerrichtung:

Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).

Vermehrung der Gehölze:

Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung; vegetative Vermehrung. Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).

Gehölzpflege:

Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).

Ernte und Vermarktung:

Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).

Obstsorten:

Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.

  1. 22. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

23. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang

24. RAUMORDNUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 25. BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

26. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 27. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.

Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.

Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

  1. 28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 2

29. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang

  1. 30. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, III. Jahrgang

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, IV. Jahrgang

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, V. Jahrgang

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

31. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

GESCHICHTE DER GARTENKUNST

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 2

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 2

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 2

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 2

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Art. I Abs. 2 der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt Ia).

*1) mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

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