Anlage 2/2 Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 604/1990) 1. 9. 1990 (I. und II. Jahrgang) 1. 9. 1991 (III. Jahrgang) 1. 9. 1992 (IV. Jahrgang)
Anlage 2.2
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LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG I. STUNDENTAFEL UNTERRICNTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .......................... 2 2 2 2 8
2. Deutsch............................ 4 2 2 2 10
3. Lebende Fremdsprache............... 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial-
und Staatsbürgerkunde.............. - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde.... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte
Mathematik......................... 4 2 2 - 8
7. Elektronische Datenverarbeitung.... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik....... 4 - - - 4
9. Chemie und angewandte Chemie....... 3 - - - 3
10. Chemisches Laboratorium............ 3 - - - 3
11. Biologie *1)....................... 4 - - - 4
12. Botanik *1)........................ 2 - - - 2
13. Bodenkunde und Pflanzenernährung... 1 2 - - 3
14. Leibesübungen...................... 2 2 2 2 8
15. Allgemeine Produktionslehre........ - 2 - - 2
16. Pflanzenschutz *1)................. - - 3 - 3
17. Gemüsebau *1)...................... - - - 3 3
18. Zierpflanzenbau unter Glas *1)..... - - - 3 3
19. Gehölzkunde *1).................... - 4 2 1 7
20. Stauden und Sommerblumen *1)....... - 4 3 1 8
21. Baumschulwesen und Obstbau......... 3 - - - 3
22. Garten- und Landschafts-
gestaltung *1)..................... - 5 4 5 14
23. Vermessungskunde *1)............... - 2 2 - 4
24. Raumordnung........................ - - - 2 2
25. Baukunde und Gartentechnik *1)..... - - 2 3 5
26. Maschinenkunde..................... - 2 2 1 5
27. Gartenbau und Blumenbinderei -
Praktikum.......................... - 2 2 - 4
28. Volkswirtschaftslehre.............. - 2 - - 2
29. Rechtskunde........................ - - - 2 2
30. Betriebtwirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1)................. - 2 4 7 13
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl....................... 39 39 39 38 155
31. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
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Wochenstunden
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Geschichte der Gartenkunst............. - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6
Kurzschrift............................ 2 - - - 2
Volkskunde............................. - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete................... - 2 2 2 6
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung.......................... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung.................. 2 - - - 2
Leibesübungen........................... 2 2 2 2 8
Hauswirtschaft.......................... 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
- 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
- Siehe Anlage 2
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- Siehe Anlage 2
- 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
- Siehe Anlage 2.1
- 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
- Siehe Anlage 2
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrundeliegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.
Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.
Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Mechanik:
Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).
Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).
Wärmelehre:
Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände. Wärmenutzung (Heizwert-, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).
Elektrizitätslehre:
Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).
Weltbild:
Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in Beruf und Alltag sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Daher kommt der Auswahl praxisnaher Lehrinhalte und Aufgabenstellungen besondere Bedeutung zu. Als Schwerpunkte bieten sich Themenbereiche wie Energiegewinnung und Energieumwandlung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt an. Im Themenbereich „Elektrizität“ sind Anwendung der Elektrostatik sowie des Gleich-, Wechsel- und Drehstromes von besonderer Elektrochemie:
Bedeutung.
Zweckmäßigerweise wird von Vorkenntnissen und Alltagserfahrungen der Schüler ausgegangen. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Experimente unter Beteiligung der Schüler und durch Unterrichtsmaterial (audiovisuelle Medien, Bausätze) gefördert. Gruppenarbeit, Referate und Diskussionen regen die Schüler zur Auseinandersetzung mit technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungen an.
Besonders im Themenbereich „Kernphysik“ ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Chemie und angewandte Chemie“ zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
- 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.
Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt
beachten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:
Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.
Saure und basische Funktion:
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse, galvanische Elemente.
Lösungen:
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff.
Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;
Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;
Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.
Ester:
Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.
Eiweiß:
Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-, Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).
Angewandte Biochemie:
Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.
Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung, dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.
Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert und die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten.
Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.
Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.
Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Pflanzenernährung, Mineraldüngung, Pflanzenproduktion) nützlich sein.
Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein“ (zB Baumschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.
- 10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, II. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
11. BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Merkmale lebender Systeme:
Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.
Stoff- und Energiewechsel:
Energiefluß, Biomoleküle, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen..
Reiz- und Bewegungsphysiologie:
Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssystem; Verhalten.
Wachstum und Vermehrung:
Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.
Stammesgeschichtliche Entwicklung:
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.
Ökologie:
Autökologie, Demökologie, Synökologie, Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).
Methoden:
Arbeits- und Dokumentationsmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.3
12. BOTANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:
Bau und Umbildung der Organe, Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung. Evolution und Systematik.
Geobotanik:
Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.
Methoden:
Arbeits- und Dokumentationsmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die gartenbauliche Berufspraxis.
Für die Bewältigung der Pflanzensystematik empfiehlt sich exemplarisches Arbeiten. Die Pflanzenauswahl wird sich nach der Bedeutung für den Gartenbau richten und auf Leitpflanzen der heimischen Vegetation, auf Wechselbeziehungen zwischen Unkrautfluren und Kulturpflanzen sowie auf den Beitrag zur Verdeutlichung von Evolutionszusammenhängen beziehen können.
Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen und standortspezifischen Pflanzengesellschaften können insbesondere durch Exkursionen und Lehrausgänge erworben werden.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern.
Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);
Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung);
Beobachten (pflanzliche Entwicklungsstadien, typische Merkmale);
Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);
Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.
Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.
Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Aufbau des Bodenkörpers:
Bodengefüge, Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten.
Bodentypen:
AC-Profil, ABC-Profil, Salzböden, Moore,
Torfe.
Bodenhaushaltsprozesse:
Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption,
Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.
Kenndaten der Böden:
Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
14. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
- 15. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
16. PFLANZENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage 1.4
17. GEMÜSEBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
- 18. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
19. GEHÖLZKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
- 20. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
- 21. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Baumschulwirtschaft:
Verhältnisse in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).
Baumschulerrichtung:
Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).
Vermehrung der Gehölze:
Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung; vegetative Vermehrung. Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).
Gehölzpflege:
Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).
Ernte und Vermarktung:
Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).
Obstsorten:
Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daneben kann die Vielseitigkeit der Beispiele aus der Praxis im Schüler das Gefühl für neuartige Lösungen wecken.
Absprachen mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bodenkunde und Pflanzenernährung“ sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.
Neben den frischen Kulturen bewähren sich als Unterrichtsmittel Bilder, Kataloge und Übersichtstafeln. Exkursionen und Lehrausgänge fördern vor allem durch Gespräche mit Betriebsinhabern und -leitern - das Verständnis für Problemlösungen.
- 22. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 2 Wochenstunden, im IV. Jahrgang 3 Wochenstunden. Im II. Jahrgang kann ua. bereits die selbständige Lösung von Planungsaufgaben (zB Wohnhausgartenobjekte) vorgesehen werden. Im III. Jahrgang können mehrere Projekte (zB Siedlungsgrün, Stadtgrün, Spiel- und Sportplätze) bearbeitet werden, wobei der Ausführungsgrad mindestens einer planerischen Aufgabe von der Bestandsaufnahme bis zum Detailplan mit Erläuterungsbericht, Leistungsbeschreibung, Kostenschätzung und anschaulicher Darstellung (Modell, Schaubild usw.) reicht. Im IV. Jahrgang empfiehlt es sich, mehrere umfangreiche Projekte zum Thema wie Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naherholung, Sportstättenplanung, Naturschutz usw. durchzuführen, wobei auch die in den Pflichtgegenständen „Vermessungskunde“, „Baukunde und Gartentechnik“, „Gehölzkunde“, „Bodenkunde und Pflanzenernährung“, „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“ und „Raumordnung“ erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Geltung kommen.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
23. VERMESSUNGSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde. Im übrigen siehe Anlage 1.4
24. RAUMORDNUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
- 25. BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im übrigen siehe Anlage 1.4
26. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
- 27. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.
Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.
Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
Fachpraktischer Unterricht Wochenstunden
zum Pflichtgegenstand im Jahrgang
II III
Gemüsebau 1 -
Zierpflanzen unter Glas 1 -
Blumenbinderei - 2
________
Gesamtstundenzahl 2 2
Im übrigen siehe Anlage 1.4
- 28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
- Siehe Anlage 2
29. RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
- 30. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3, III. Jahrgang
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3, IV. Jahrgang
IV. Jahrgang (7 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
Im übrigen siehe Anlage 1.3
31. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 2.1
B. FREIGEGENSTÄNDE
GESCHICHTE DER GARTENKUNST
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 2
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
---------------------------------------------------------------------
*1) mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
Schlagworte
Gartengestaltung
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2025
Gesetzesnummer
10009654
Dokumentnummer
NOR12122560
alte Dokumentnummer
N7198817593J
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