§ 0
Rückübernahmeabkommen (Deutschland)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 19/1998
Inkrafttretensdatum
15.01.1998
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübernahme von Personen an der Grenze (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 19/1998
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 15. Jänner 1998 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
von dem Bestreben geleitet, die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und guten Nachbarschaft und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern -
haben folgendes vereinbart:
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