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Rückübernahmeabkommen (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.1.1998

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Deutschland)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 19/1998

Inkrafttretensdatum

15.01.1998

Langtitel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübernahme von Personen an der Grenze (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 19/1998

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 15. Jänner 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -

von dem Bestreben geleitet, die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und guten Nachbarschaft und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern -

haben folgendes vereinbart:

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