Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.2003

§ 0

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 571/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

12.07.2004

Index

70/07 Schule und Kirche

Langtitel

Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen sowie an Berufsschulen

StF: BGBl. II Nr. 571/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR30003364

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