§ 0
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Kurztitel
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 571/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 284/2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
12.11.2014
Außerkrafttretensdatum
28.10.2016
Index
70/07 Schule und Kirche
Langtitel
Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen, an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen
StF: BGBl. II Nr. 571/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20003080
Dokumentnummer
NOR40165583
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