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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2020

§ 0

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 136/2020

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Index

70/07 Schule und Kirche

Langtitel

Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) bekannt gemacht wird

StF: BGBl. II Nr. 136/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

Anmerkung

Die §§ 2 und 3 betreffen Änderungen anderer Lehrpläne und wurden in diese eingearbeitet.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020

Gesetzesnummer

20011124

Dokumentnummer

NOR40222735

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