§ 0
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)
Kundmachungsorgan
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.2020
Index
70/07 Schule und Kirche
Langtitel
Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) bekannt gemacht wird
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:
Anmerkung
Die §§ 2 und 3 betreffen Änderungen anderer Lehrpläne und wurden in diese eingearbeitet.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020
Gesetzesnummer
20011124
Dokumentnummer
NOR40222735
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)