§ 1.
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020
Gesetzesnummer
20011124
Dokumentnummer
NOR40222733
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