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§ 1 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2020

§ 1.

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020

Gesetzesnummer

20011124

Dokumentnummer

NOR40222733

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