Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 lautet: "Im Inhaltsverzeichnis ... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „§ 44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „§ 44 Abs. 2“ ersetzt ..."; richtig wäre: "... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „44 Abs. 2“ ersetzt ...".
BVergG 2006 § 0
Bundesvergabegesetz 2006
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
05.03.2010
Außerkrafttretensdatum
31.03.2012
Abkürzung
BVergG 2006
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Langtitel
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006)
StF: BGBl. I Nr. 17/2006 (NR: GP XXII RV 1171 AB 1245 S. 129 . BR: AB 7450 S. 729 .)
[CELEX-Nr.: 31989L0665 , 31992L0013 , 31994L0022 , 32004L0017 , 32004L0018 , 32005L0051 , 32005L0075 , 32005D0015 ]
Änderung
BGBl. II Nr. 193/2006 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 84/2007 (VfGH)
BGBl. I Nr. 86/2007 (NR: GP XXIII RV 127 AB 186 S. 27 . BR: AB 7730 S. 747 .)
[CELEX-Nr.: 32004L0017 , 32004L0018 , 32006L0032 , 32006L0097 ]
BGBl. II Nr. 366/2007 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41 . BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
BGBl. II Nr. 125/2009 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 15/2010 (NR: GP XXIV RV 327 AB 532 S. 49 . BR: AB 8226 S. 780 .)
[CELEX-Nr.: 32007L0066 , 32009L0033 ]
BGBl. II Nr. 73/2010 (Betragsanpassung durch K)
BGBl. II Nr. 455/2010 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. II Nr. 415/2011 (Betragsanpassung durch K)
BGBl. II Nr. 433/2011 (Betragsanpassung durch V)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis 1. Teil | ||||
§ 1. | Regelungsgegenstand | |||
§ 2. | Begriffsbestimmungen | |||
2. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
§ 3. | Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber | |||
2. Abschnitt | ||||
§ 4. | Bauaufträge | |||
§ 5. | Lieferaufträge | |||
§ 6. | Dienstleistungsaufträge | |||
§ 7. | Baukonzessionsverträge | |||
§ 8. | Dienstleistungskonzessionsverträge | |||
§ 9. | Abgrenzungsregelungen | |||
3. Abschnitt | ||||
§ 10. | Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren | |||
§ 11. | Dienstleistungskonzessionsverträge | |||
4. Abschnitt | ||||
§ 12. | Schwellenwerte | |||
§ 13. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | |||
§ 14. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen | |||
§ 15. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | |||
§ 16. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | |||
§ 17. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen | |||
§ 18. | Änderung der Schwellen- oder Loswerte | |||
5. Abschnitt | ||||
§ 19. | Grundsätze des Vergabeverfahrens | |||
§ 20. | Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | |||
§ 21. | Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe | |||
§ 22. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen | |||
§ 23. | Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte | |||
§ 24. | Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis | |||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
§ 25. | Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | |||
§ 26. | Arten des Wettbewerbes | |||
2. Abschnitt | ||||
§ 27. | Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung | |||
§ 28. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Bauaufträgen | |||
§ 29. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen | |||
§ 30. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Dienstleistungsaufträgen | |||
§ 31. | Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion | |||
§ 32. | Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | |||
§ 33. | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | |||
§ 34. | Wahl des wettbewerblichen Dialoges | |||
§ 35. | Wahl des Wettbewerbes | |||
§ 36. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren | |||
3. Abschnitt | ||||
§ 37. | Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung | |||
§ 38. | Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens | |||
§ 39. | Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes | |||
§ 40. | Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | |||
§ 41. | Direktvergabe | |||
§ 42. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren | |||
3. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
§ 43. | Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern | |||
2. Abschnitt | ||||
§ 44. | Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber | |||
§ 45. | Übermittlung von sonstigen Unterlagen | |||
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
§ 46. | Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen | |||
§ 47. | Berichtigung von Bekanntmachungen | |||
§ 48. | Veröffentlichung eines Beschafferprofils | |||
§ 49. | Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene | |||
2. Unterabschnitt | ||||
§ 50. | Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene | |||
§ 51. | Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen | |||
§ 52. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | |||
§ 53. | Bekanntmachung einer Vorinformation | |||
§ 54. | Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen | |||
3. Unterabschnitt | ||||
§ 55. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | |||
4. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
§ 56. | Berechnung der Fristen | |||
§ 57. | Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen | |||
§ 58. | Übermittlungs- und Auskunftsfristen | |||
2. Unterabschnitt | ||||
§ 59. | Teilnahmefristen | |||
§ 60. | Angebotsfristen | |||
3. Unterabschnitt | ||||
§ 61. | Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation | |||
§ 62. | Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien | |||
§ 63. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit | |||
4. Unterabschnitt | ||||
§ 64. | Teilnahmefristen | |||
§ 65. | Angebotsfristen | |||
5. Unterabschnitt | ||||
§ 66. | Verkürzte Angebotsfristen bei Verwendung elektronischer Medien | |||
§ 67. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen | |||
5. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
§ 68. | Ausschlussgründe | |||
2. Unterabschnitt | ||||
§ 69. | Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | |||
§ 70. | Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber | |||
§ 71. | Nachweis der Befugnis | |||
§ 72. | Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit | |||
§ 73. | Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit | |||
§ 74. | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | |||
§ 75. | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit | |||
§ 76. | Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | |||
§ 77. | Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement | |||
6. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
§ 78. | Grundsätze der Ausschreibung | |||
§ 79. | Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | |||
§ 80. | Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen | |||
§ 81. | Alternativangebote | |||
§ 82. | Abänderungsangebote | |||
§ 83. | Subunternehmerleistungen | |||
§ 84. | Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen | |||
§ 85. | Arten und Mittel zur Sicherstellung | |||
§ 86. | Vadium | |||
§ 87. | Barrierefreies Bauen | |||
§ 88. | Bereithaltung und Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und sonstiger Unterlagen | |||
§ 89. | Kosten der Ausschreibungsunterlagen | |||
§ 90. | Berichtigung der Ausschreibung | |||
2. Unterabschnitt | ||||
§ 91. | Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote | |||
§ 92. | Kommunikationswege | |||
§ 93. | Dokumentenformate | |||
§ 94. | Verschlüsselung | |||
3. Unterabschnitt | ||||
§ 95. | Arten der Leistungsbeschreibung | |||
§ 96. | Grundsätze der Leistungsbeschreibung | |||
§ 97. | Erstellung eines Leistungsverzeichnisses | |||
§ 98. | Technische Spezifikationen | |||
4. Unterabschnitt | ||||
§ 99. | Vertragsbestimmungen | |||
5. Unterabschnitt | ||||
Wahl des Zuschlagsprinzips | ||||
7. Abschnitt | ||||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung | ||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung | ||||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||||
8. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||
Form der Angebote | ||||
Inhalt der Angebote | ||||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||||
Einreichen der Angebote in Papierform | ||||
Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote | ||||
Zuschlagsfrist | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote | ||||
Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes | ||||
Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen | ||||
Verordnungsermächtigung | ||||
9. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Entgegennahme und Verwahrung der Angebote | ||||
Öffnung der Angebote | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Entgegennahme der Angebote | ||||
Speicherung der Angebote | ||||
Öffnung elektronisch übermittelter Angebote | ||||
3. Unterabschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||
Vorgehen bei der Prüfung | ||||
Zweifelhafte Preisangaben | ||||
Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung | ||||
Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote | ||||
Aufklärungsgespräche und Erörterungen | ||||
Niederschrift über die Prüfung | ||||
Ausscheiden von Angeboten | ||||
4. Unterabschnitt | ||||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||||
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung | ||||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||||
Wirksamkeit des Zuschlages | ||||
Form des Vertragsabschlusses | ||||
10. Abschnitt | ||||
Grundsätzliches | ||||
Dokumentationspflichten | ||||
Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren | ||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist | ||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist | ||||
Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs | ||||
4. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge | ||||
2. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Fristen | ||||
Auftragsweitergabe an Dritte | ||||
Besondere Bestimmungen für Verfahren zur Vergabe von Aufträgen durch Baukonzessionäre, die keine Auftraggeber sind | ||||
3. Abschnitt | ||||
Grundsätzliches | ||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||||
4. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||||
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen | ||||
5. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Teilnahme am Wettbewerb | ||||
Durchführung von Wettbewerben | ||||
6. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||
7. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog | ||||
Dialogphase | ||||
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages | ||||
3. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Sektorenauftraggeber | ||||
Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber | ||||
Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber | ||||
Private Sektorenauftraggeber | ||||
2. Abschnitt | ||||
Gas, Wärme und Elektrizität | ||||
Wasser | ||||
Verkehrsleistungen | ||||
Postdienste | ||||
Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen | ||||
Häfen und Flughäfen | ||||
Aufträge, die mehrere Tätigkeiten betreffen | ||||
3. Abschnitt | ||||
Auftragsarten | ||||
4. Abschnitt | ||||
Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren | ||||
Aufträge an verbundene Unternehmen | ||||
Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge | ||||
Freigestellte Sektorenauftraggeber im Bereich des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl oder Gas | ||||
Freistellung vom Anwendungsbereich | ||||
5. Abschnitt | ||||
Schwellenwerte | ||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | ||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen | ||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | ||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | ||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen | ||||
Änderung der Schwellen- oder Loswerte | ||||
6. Abschnitt | ||||
Grundsätze des Vergabeverfahrens | ||||
Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | ||||
Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe | ||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen | ||||
Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte | ||||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | ||||
Arten des Wettbewerbes | ||||
2. Abschnitt | ||||
Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und des Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||
Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb | ||||
Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion | ||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||||
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||
Wahl des Wettbewerbes | ||||
3. Abschnitt | ||||
Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen | ||||
Direktvergabe | ||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | ||||
Wahl des Wettbewerbes | ||||
3. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Sektorenauftraggebern und Unternehmern | ||||
2. Abschnitt | ||||
Statistische Verpflichtungen der Sektorenauftraggeber | ||||
Übermittlung von sonstigen Unterlagen | ||||
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Aufruf zum Wettbewerb | ||||
Berichtigung von Bekanntmachungen | ||||
Veröffentlichung eines Beschafferprofils | ||||
Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene | ||||
Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen | ||||
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb | ||||
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung | ||||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||||
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | ||||
Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen | ||||
3. Unterabschnitt | ||||
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb | ||||
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | ||||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||||
4. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Berechnung der Fristen | ||||
Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Übermittlungs- und Auskunftsfristen | ||||
Angebotsfrist im offenen Verfahren | ||||
Verkürzte Angebotsfristen im offenen Verfahren bei Verwendung elektronischer Medien | ||||
Fristen im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||
3. Unterabschnitt | ||||
Besondere Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich | ||||
5. Abschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||
Ausschlussgründe | ||||
Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | ||||
Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber | ||||
Prüfsystem | ||||
Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | ||||
Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement | ||||
6. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Grundsätze der Ausschreibung | ||||
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | ||||
Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen | ||||
Alternativangebote | ||||
Abänderungsangebote | ||||
Subunternehmerleistungen | ||||
Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen | ||||
Berichtigung der Ausschreibung | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote | ||||
Festlegung der Kommunikationswege, der Datenformate und der Verschlüsselung | ||||
3. Unterabschnitt | ||||
Arten der Leistungsbeschreibung | ||||
Grundsätze der Leistungsbeschreibung | ||||
Technische Spezifikationen | ||||
4. Unterabschnitt | ||||
Ausschreibungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich | ||||
7. Abschnitt | ||||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb | ||||
Interessensbestätigung im Fall eines Aufrufs zum Wettbewerb durch eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung | ||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||||
8. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||
Form der Angebote | ||||
Inhalt der Angebote | ||||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||||
Einreichen der Angebote in Papierform | ||||
Zuschlagsfrist | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote | ||||
Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes, Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen | ||||
3. Unterabschnitt | ||||
Regelungen für Angebote bei Verfahren im Unterschwellenbereich | ||||
9. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||
Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung der Angebote | ||||
Entgegennahme elektronisch übermittelter Angebote | ||||
Speicherung elektronisch übermittelter Angebote | ||||
Prüfung der Angebote | ||||
Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung | ||||
Ausscheiden von Angeboten | ||||
Ausscheiden von Angeboten aus Drittländern | ||||
2. Unterabschnitt | ||||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||||
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung | ||||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||||
Wirksamkeit des Zuschlages | ||||
Form des Vertragsabschlusses auf elektronischem Weg | ||||
10. Abschnitt | ||||
Grundsätzliches | ||||
Dokumentationspflichten für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | ||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens | ||||
Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs | ||||
4. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge | ||||
2. Abschnitt | ||||
Grundsätzliches | ||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||||
3. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Teilnahme am Wettbewerb | ||||
Durchführung von Wettbewerben | ||||
4. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||
Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||
4. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Einrichtung des Bundesvergabeamtes | ||||
Bestellung der Mitglieder | ||||
Unvereinbarkeit | ||||
Erlöschen der Mitgliedschaft | ||||
Rechtsstellung der Mitglieder | ||||
Befangenheit; Ablehnung von Mitgliedern | ||||
2. Abschnitt | ||||
Allgemeines | ||||
Dienstaufsicht | ||||
Leistungsfeststellung | ||||
Besoldung | ||||
Aufwandsentschädigung der sonstigen Mitglieder | ||||
3. Abschnitt | ||||
Leitung | ||||
Bildung und Zusammensetzung der Senate | ||||
Geschäftszuweisung, Verhinderung | ||||
Beschlussfassung und Beratung der Senate | ||||
Aufgaben des Senatsvorsitzenden | ||||
Vollversammlung; Bedienstetenversammlung | ||||
Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung | ||||
Geschäftsapparat | ||||
Evidenzstelle | ||||
Tätigkeitsbericht | ||||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||
Zuständigkeit | ||||
Auskunftspflicht | ||||
Ladungen und Zeugengebühren | ||||
Zustellungen | ||||
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt | ||||
Durchführung der Verhandlung und Erlassung des Bescheides | ||||
Gebühren | ||||
Gebührenersatz | ||||
2. Abschnitt | ||||
Einleitung des Verfahrens | ||||
Fristen für Nachprüfungsanträge | ||||
Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags | ||||
Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung | ||||
Parteien des Nachprüfungsverfahrens | ||||
Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers | ||||
Entscheidungsfrist | ||||
Mutwillensstrafen | ||||
3. Abschnitt | ||||
Antragstellung | ||||
Erlassung der einstweiligen Verfügung | ||||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||||
4. Abschnitt | ||||
Einleitung des Verfahrens | ||||
Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags | ||||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||||
Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen | ||||
Unwirksamerklärung des Widerrufes | ||||
5. Teil 1. Hauptstück | ||||
Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission | ||||
Bescheinigungsverfahren | ||||
2. Hauptstück | ||||
Schadenersatzansprüche | ||||
Rücktrittsrecht des Auftraggebers | ||||
Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften | ||||
Zuständigkeit und Verfahren | ||||
Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses auf den abgeschlossenen Vertrag | ||||
Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit | ||||
6. Teil | ||||
Strafbestimmungen | ||||
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften | ||||
Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen | ||||
Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes | ||||
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | ||||
Vollziehung | ||||
Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen | ||||
Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft | ||||
|
| |||
Anhang I: | Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 4 Z 1 | |||
Anhang II: | Bauaufträge nach § 3 Abs. 2 | |||
Anhang III: | Prioritäre Dienstleistungen | |||
Anhang IV: | Nicht-Prioritäre Dienstleistungen | |||
Anhang V: | Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber gemäß den §§ 12 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1, 44 Abs. 2 | |||
Anhang VI: | Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung | |||
Anhang VII: | Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 71 Abs. 1 Z 1 und 72 Abs. 2 Z 1 | |||
Anhang VIII: | Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 46, 53, 54, 61, 136 und 158 Abs. 3 enthalten sein müssen | |||
Anhang IX: | In den Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 213 Abs. 1 Z 1 und in die Bekanntmachung gemäß § 290 Abs. 3 aufzunehmende Angaben | |||
Anhang X: | In die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 215 aufzunehmende Informationen | |||
Anhang XI: | In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214 aufzunehmende Informationen, Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient | |||
Anhang XII: | In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende Informationen | |||
Anhang XIII: | In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende Informationen | |||
Anhang XIV: | In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen | |||
Anhang XV: | Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich | |||
Anhang XVI: | Merkmale für die Veröffentlichung | |||
Anhang XVII: | Anforderungen an die Vorrichtungen für die Entgegennahme von elektronisch übermittelten Datensätzen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren | |||
Anhang XVIII: | Liste der Gemeinschaftsvorschriften gemäß § 179 Abs. 2 Z 1 | |||
Anhang XIX: | Daten zur Berechnung bestimmter über die gesamte Lebensdauer anfallenden externen Kosten von Straßenfahrzeugen | |||
Anmerkung
Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 lautet: "Im Inhaltsverzeichnis ... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „§ 44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „§ 44 Abs. 2“ ersetzt ..."; richtig wäre: "... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „44 Abs. 2“ ersetzt ...".
Schlagworte
e-rk
Schwellenwert, Oberschwellenbereich, Übermittlungsfrist, Bietergemeinschaft, Baukonzessionsvertrag, Strafbestimmung, Schlussbestimmung, Berufsregister, Angebotsfrist, Teilnahmefrist, Inkrafttretensvorschrift, Außerkrafttretensvorschrift, Schwellenwerteverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 193/2006), Schwellenwerteverordnung 2009 (BGBl. II Nr. 125/2009)
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40116373
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