Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 lautet: "Im Inhaltsverzeichnis ... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „§ 44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „§ 44 Abs. 2“ ersetzt ..."; richtig wäre: "... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „44 Abs. 2“ ersetzt ...".
BVergG 2006 § 0
Bundesvergabegesetz 2006
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2013
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
12.07.2013
Außerkrafttretensdatum
31.12.2013
Abkürzung
BVergG 2006
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Langtitel
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006)
StF: BGBl. I Nr. 17/2006 (NR: GP XXII RV 1171 AB 1245 S. 129 . BR: AB 7450 S. 729 .)
[CELEX-Nr.: 31989L0665 , 31992L0013 , 31994L0022 , 32004L0017 , 32004L0018 , 32005L0051 , 32005L0075 , 32005D0015 ]
Änderung
BGBl. II Nr. 193/2006 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 84/2007 (VfGH)
BGBl. I Nr. 86/2007 (NR: GP XXIII RV 127 AB 186 S. 27 . BR: AB 7730 S. 747 .)
[CELEX-Nr.: 32004L0017 , 32004L0018 , 32006L0032 , 32006L0097 ]
BGBl. II Nr. 366/2007 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41 . BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
BGBl. II Nr. 125/2009 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 15/2010 (NR: GP XXIV RV 327 AB 532 S. 49 . BR: AB 8226 S. 780 .)
[CELEX-Nr.: 32007L0066 , 32009L0033 ]
BGBl. II Nr. 73/2010 (Betragsanpassung durch K)
BGBl. II Nr. 455/2010 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. II Nr. 415/2011 (Betragsanpassung durch K)
BGBl. II Nr. 433/2011 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 10/2012 (NR: GP XXIV RV 1513 AB 1606 S. 137 . BR: AB 8639 S. 803 .)
[CELEX-Nr.: 32009L0033 , 32009L0052 , 32009L0081 ]
BGBl. II Nr. 95/2012 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153 . BR: AB 8715 S. 808 .)
BGBl. I Nr. 51/2012 (NR: GP XXIV RV 1618 AB 1771 S. 155 . BR: 8730 AB 8731 S. 809.)
BGBl. II Nr. 461/2012 (Betragsanpassung durch V)
BGBl. I Nr. 128/2013 (NR: GP XXIV RV 2170 AB 2269 S. 200 . BR: 8949 AB 8969 S. 820.)
[CELEX-Nr. 32011L0007 , 32012L0027 ]
BGBl. II Nr. 262/2013 (Betragsanpassung durch V)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis 1. Teil | ||||||
§ 1. | Regelungsgegenstand | |||||
§ 2. | Begriffsbestimmungen | |||||
2. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
§ 3. | Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber | |||||
2. Abschnitt | ||||||
§ 4. | Bauaufträge | |||||
§ 5. | Lieferaufträge | |||||
§ 6. | Dienstleistungsaufträge | |||||
§ 7. | Baukonzessionsverträge | |||||
§ 8. | Dienstleistungskonzessionsverträge | |||||
§ 9. | Abgrenzungsregelungen | |||||
3. Abschnitt | ||||||
§ 10. | Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren | |||||
§ 11. | Dienstleistungskonzessionsverträge | |||||
4. Abschnitt | ||||||
§ 12. | Schwellenwerte | |||||
§ 13. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | |||||
§ 14. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen | |||||
§ 15. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | |||||
§ 16. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | |||||
§ 17. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen | |||||
§ 18. | Änderung der Schwellen- oder Loswerte | |||||
5. Abschnitt | ||||||
§ 19. | Grundsätze des Vergabeverfahrens | |||||
§ 20. | Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | |||||
§ 21. | Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe | |||||
§ 22. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen | |||||
§ 23. | Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte | |||||
§ 24. | Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis | |||||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
§ 25. | Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | |||||
§ 26. | Arten des Wettbewerbes | |||||
2. Abschnitt | ||||||
§ 27. | Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung | |||||
§ 28. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Bauaufträgen | |||||
§ 29. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen | |||||
§ 30. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Dienstleistungsaufträgen | |||||
§ 31. | Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion | |||||
§ 32. | Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | |||||
§ 33. | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | |||||
§ 34. | Wahl des wettbewerblichen Dialoges | |||||
§ 35. | Wahl des Wettbewerbes | |||||
§ 36. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren | |||||
3. Abschnitt | ||||||
§ 37. | Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung | |||||
§ 38. | Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens | |||||
§ 39. | Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes | |||||
§ 40. | Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | |||||
§ 41. | Direktvergabe | |||||
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung | ||||||
§ 42. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren | |||||
3. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
§ 43. | Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern | |||||
2. Abschnitt | ||||||
§ 44. | Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber | |||||
§ 45. | Übermittlung von sonstigen Unterlagen | |||||
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
§ 46. | Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen | |||||
§ 47. | Berichtigung von Bekanntmachungen | |||||
§ 48. | Veröffentlichung eines Beschafferprofils | |||||
§ 49. | Freiwillige Bekanntmachungen auf Unionsebene | |||||
2. Unterabschnitt | ||||||
§ 50. | Bekanntmachungen auf Unionsebene | |||||
§ 51. | Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen | |||||
§ 52. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | |||||
§ 53. | Bekanntmachung einer Vorinformation | |||||
§ 54. | Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen | |||||
3. Unterabschnitt | ||||||
§ 55. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | |||||
4. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
§ 56. | Berechnung der Fristen | |||||
§ 57. | Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen | |||||
§ 58. | Übermittlungs- und Auskunftsfristen | |||||
2. Unterabschnitt | ||||||
§ 59. | Teilnahmefristen | |||||
§ 60. | Angebotsfristen | |||||
3. Unterabschnitt | ||||||
§ 61. | Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation | |||||
§ 62. | Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien | |||||
§ 63. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit | |||||
4. Unterabschnitt | ||||||
§ 64. | Teilnahmefristen | |||||
§ 65. | Angebotsfristen | |||||
5. Unterabschnitt | ||||||
§ 66. | Verkürzte Angebotsfristen bei Verwendung elektronischer Medien | |||||
§ 67. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen | |||||
5. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
§ 68. | Ausschlussgründe | |||||
2. Unterabschnitt | ||||||
§ 69. | Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | |||||
§ 70. | Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber | |||||
§ 71. | Nachweis der Befugnis | |||||
§ 72. | Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit | |||||
§ 73. | Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit | |||||
§ 74. | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | |||||
§ 75. | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit | |||||
§ 76. | Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | |||||
§ 77. | Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement | |||||
6. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
§ 78. | Grundsätze der Ausschreibung | |||||
§ 79. | Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | |||||
§ 80. | Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen | |||||
§ 81. | Alternativangebote | |||||
§ 82. | Abänderungsangebote | |||||
§ 83. | Subunternehmerleistungen | |||||
§ 84. | Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen | |||||
§ 85. | Arten und Mittel zur Sicherstellung | |||||
§ 86. | Vadium | |||||
§ 87. | Barrierefreies Bauen | |||||
Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||||||
§ 88. | Bereithaltung und Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und sonstiger Unterlagen | |||||
§ 89. | Kosten der Ausschreibungsunterlagen | |||||
§ 90. | Berichtigung der Ausschreibung | |||||
2. Unterabschnitt | ||||||
§ 91. | Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote | |||||
§ 92. | Kommunikationswege | |||||
§ 93. | Dokumentenformate | |||||
§ 94. | Verschlüsselung | |||||
3. Unterabschnitt | ||||||
§ 95. | Arten der Leistungsbeschreibung | |||||
§ 96. | Grundsätze der Leistungsbeschreibung | |||||
§ 97. | Erstellung eines Leistungsverzeichnisses | |||||
§ 98. | Technische Spezifikationen | |||||
4. Unterabschnitt | ||||||
§ 99. | Vertragsbestimmungen | |||||
Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||||||
5. Unterabschnitt | ||||||
Wahl des Zuschlagsprinzips | ||||||
7. Abschnitt | ||||||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung | ||||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung | ||||||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||||||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||||||
8. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||||
Form der Angebote | ||||||
Inhalt der Angebote | ||||||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||||||
Einreichen der Angebote in Papierform | ||||||
Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote | ||||||
Zuschlagsfrist | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote | ||||||
Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes | ||||||
Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen | ||||||
Verordnungsermächtigung | ||||||
9. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Entgegennahme und Verwahrung der Angebote | ||||||
Öffnung der Angebote | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Entgegennahme der Angebote | ||||||
Speicherung der Angebote | ||||||
Öffnung elektronisch übermittelter Angebote | ||||||
3. Unterabschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||||
Vorgehen bei der Prüfung | ||||||
Zweifelhafte Preisangaben | ||||||
Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung | ||||||
Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote | ||||||
Aufklärungsgespräche und Erörterungen | ||||||
Niederschrift über die Prüfung | ||||||
Ausscheiden von Angeboten | ||||||
4. Unterabschnitt | ||||||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||||||
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung | ||||||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||||||
Wirksamkeit des Zuschlages | ||||||
Form des Vertragsabschlusses | ||||||
10. Abschnitt | ||||||
Grundsätzliches | ||||||
Dokumentationspflichten | ||||||
Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren | ||||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist | ||||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist | ||||||
Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs | ||||||
4. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Fristen | ||||||
Auftragsweitergabe an Dritte | ||||||
Besondere Bestimmungen für Verfahren zur Vergabe von Aufträgen durch Baukonzessionäre, die keine Auftraggeber sind | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Grundsätzliches | ||||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||||||
4. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||||||
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen | ||||||
5. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Teilnahme am Wettbewerb | ||||||
Durchführung von Wettbewerben | ||||||
6. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||||
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||||
7. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog | ||||||
Dialogphase | ||||||
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages | ||||||
3. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Sektorenauftraggeber | ||||||
Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber | ||||||
Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber | ||||||
Private Sektorenauftraggeber | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Gas, Wärme und Elektrizität | ||||||
Wasser | ||||||
Verkehrsleistungen | ||||||
Postdienste | ||||||
Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen | ||||||
Häfen und Flughäfen | ||||||
Aufträge, die mehrere Tätigkeiten betreffen | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Auftragsarten | ||||||
4. Abschnitt | ||||||
Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren | ||||||
Aufträge an verbundene Unternehmen | ||||||
Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge, Kauf von Straßenfahrzeugen durch Betreiber von öffentlichen Personenverkehrsdiensten | ||||||
Freigestellte Sektorenauftraggeber im Bereich des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl oder Gas | ||||||
Freistellung vom Anwendungsbereich | ||||||
5. Abschnitt | ||||||
Schwellenwerte | ||||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes | ||||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen | ||||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen | ||||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen | ||||||
Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen | ||||||
Änderung der Schwellen- oder Loswerte | ||||||
6. Abschnitt | ||||||
Grundsätze des Vergabeverfahrens | ||||||
Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter | ||||||
Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe | ||||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen | ||||||
Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte | ||||||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen | ||||||
Arten des Wettbewerbes | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und des Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion | ||||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen | ||||||
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||||
Wahl des Wettbewerbes | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen | ||||||
Direktvergabe | ||||||
Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung | ||||||
Wahl des Wettbewerbes | ||||||
3. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Sektorenauftraggebern und Unternehmern | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Statistische Verpflichtungen der Sektorenauftraggeber | ||||||
Übermittlung von sonstigen Unterlagen | ||||||
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Berichtigung von Bekanntmachungen | ||||||
Veröffentlichung eines Beschafferprofils | ||||||
Freiwillige Bekanntmachungen auf Unionsebene | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Bekanntmachungen auf Unionsebene | ||||||
Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen | ||||||
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb | ||||||
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung | ||||||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||||||
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | ||||||
Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen | ||||||
3. Unterabschnitt | ||||||
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb | ||||||
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien | ||||||
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems | ||||||
4. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Berechnung der Fristen | ||||||
Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Übermittlungs- und Auskunftsfristen | ||||||
Angebotsfrist im offenen Verfahren | ||||||
Verkürzte Angebotsfristen im offenen Verfahren bei Verwendung elektronischer Medien | ||||||
Fristen im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
3. Unterabschnitt | ||||||
Besondere Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich | ||||||
5. Abschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||||
Ausschlussgründe | ||||||
Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung | ||||||
Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber | ||||||
Prüfsystem | ||||||
Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer | ||||||
Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement | ||||||
6. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Grundsätze der Ausschreibung | ||||||
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen | ||||||
Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen | ||||||
Alternativangebote | ||||||
Abänderungsangebote | ||||||
Subunternehmerleistungen | ||||||
Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen | ||||||
Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||||||
Berichtigung der Ausschreibung | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote | ||||||
Festlegung der Kommunikationswege, der Datenformate und der Verschlüsselung | ||||||
3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | ||||||
Arten der Leistungsbeschreibung | ||||||
Grundsätze der Leistungsbeschreibung | ||||||
Technische Spezifikationen | ||||||
Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr | ||||||
4. Unterabschnitt | ||||||
Ausschreibungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich | ||||||
7. Abschnitt | ||||||
Ablauf des offenen Verfahrens | ||||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Interessensbestätigung im Fall eines Aufrufs zum Wettbewerb durch eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung | ||||||
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb | ||||||
Ablauf des nicht offenen Verfahrens | ||||||
Ablauf des Verhandlungsverfahrens | ||||||
8. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen | ||||||
Form der Angebote | ||||||
Inhalt der Angebote | ||||||
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung | ||||||
Einreichen der Angebote in Papierform | ||||||
Zuschlagsfrist | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote | ||||||
Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes, Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen | ||||||
3. Unterabschnitt | ||||||
Regelungen für Angebote bei Verfahren im Unterschwellenbereich | ||||||
9. Abschnitt 1. Unterabschnitt | ||||||
Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung der Angebote | ||||||
Entgegennahme elektronisch übermittelter Angebote | ||||||
Speicherung elektronisch übermittelter Angebote | ||||||
Prüfung der Angebote | ||||||
Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung | ||||||
Ausscheiden von Angeboten | ||||||
Ausscheiden von Angeboten aus Drittländern | ||||||
2. Unterabschnitt | ||||||
Wahl des Angebotes für den Zuschlag | ||||||
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung | ||||||
Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung | ||||||
Wirksamkeit des Zuschlages | ||||||
Form des Vertragsabschlusses auf elektronischem Weg | ||||||
10. Abschnitt | ||||||
Grundsätzliches | ||||||
Dokumentationspflichten für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | ||||||
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens | ||||||
Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs | ||||||
4. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Grundsätzliches | ||||||
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen | ||||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen | ||||||
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Teilnahme am Wettbewerb | ||||||
Durchführung von Wettbewerben | ||||||
4. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||||
Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems | ||||||
4. Teil 1. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Einrichtung des Bundesvergabeamtes | ||||||
Bestellung der Mitglieder | ||||||
Unvereinbarkeit | ||||||
Erlöschen der Mitgliedschaft | ||||||
Rechtsstellung der Mitglieder | ||||||
Befangenheit; Ablehnung von Mitgliedern | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Allgemeines | ||||||
Dienstaufsicht | ||||||
Leistungsfeststellung | ||||||
Besoldung | ||||||
Aufwandsentschädigung der sonstigen Mitglieder | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Leitung | ||||||
Bildung und Zusammensetzung der Senate | ||||||
Geschäftszuweisung, Verhinderung | ||||||
Beschlussfassung und Beratung der Senate | ||||||
Aufgaben des Senatsvorsitzenden | ||||||
Vollversammlung; Bedienstetenversammlung | ||||||
Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung | ||||||
Geschäftsapparat | ||||||
Evidenzstelle | ||||||
Tätigkeitsbericht | ||||||
2. Hauptstück 1. Abschnitt | ||||||
Zuständigkeit | ||||||
Auskunftspflicht | ||||||
Ladungen und Zeugengebühren | ||||||
Zustellungen | ||||||
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt | ||||||
Durchführung der Verhandlung und Erlassung des Bescheides | ||||||
Gebühren | ||||||
Gebührenersatz | ||||||
2. Abschnitt | ||||||
Einleitung des Verfahrens | ||||||
Fristen für Nachprüfungsanträge | ||||||
Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags | ||||||
Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung | ||||||
Parteien des Nachprüfungsverfahrens | ||||||
Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers | ||||||
Entscheidungsfrist | ||||||
Mutwillensstrafen | ||||||
3. Abschnitt | ||||||
Antragstellung | ||||||
Erlassung der einstweiligen Verfügung | ||||||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||||||
4. Abschnitt | ||||||
Einleitung des Verfahrens | ||||||
Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags | ||||||
Verfahrensrechtliche Bestimmungen | ||||||
Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen | ||||||
Unwirksamerklärung des Widerrufes | ||||||
5. Teil | ||||||
Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission | ||||||
Schadenersatzansprüche | ||||||
Rückgriff gegen den begünstigten Bieter | ||||||
Rücktrittsrecht des Auftraggebers | ||||||
Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften | ||||||
Zuständigkeit und Verfahren | ||||||
Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses auf den abgeschlossenen Vertrag | ||||||
Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit | ||||||
6. Teil | ||||||
Strafbestimmungen | ||||||
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften | ||||||
Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen | ||||||
Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes | ||||||
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | ||||||
Vollziehung | ||||||
Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen | ||||||
Bezugnahme auf Rechtsakte der Union | ||||||
|
| |||||
Anhang I: | Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 4 Z 1 | |||||
Anhang II: | Bauaufträge nach § 3 Abs. 2 | |||||
Anhang III: | Prioritäre Dienstleistungen | |||||
Anhang IV: | Nicht-Prioritäre Dienstleistungen | |||||
Anhang V: | Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber gemäß den §§ 12 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1, 44 Abs. 2 | |||||
Anhang VI: | Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung | |||||
Anhang VII: | Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 71 Abs. 1 Z 1 und 72 Abs. 2 Z 1 | |||||
Anhang VIII: | Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 46, 53, 54, 61, 136 und 158 Abs. 3 enthalten sein müssen | |||||
Anhang IX: | In den Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 213 Abs. 1 Z 1 und in die Bekanntmachung gemäß § 290 Abs. 3 aufzunehmende Angaben | |||||
Anhang X: | In die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 215 aufzunehmende Informationen | |||||
Anhang XI: | In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214 aufzunehmende Informationen, Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient | |||||
Anhang XII: | In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende Informationen | |||||
Anhang XIII: | In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende Informationen | |||||
Anhang XIV: | In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen | |||||
Anhang XV: | Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich | |||||
Anhang XVI: | Merkmale für die Veröffentlichung | |||||
Anhang XVII: | Anforderungen an die Vorrichtungen für die Entgegennahme von elektronisch übermittelten Datensätzen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren | |||||
Anhang XVIII: | Liste der Gemeinschaftsvorschriften (Anm.: Unionsvorschriften) gemäß § 179 Abs. 2 Z 1 | |||||
Anhang XIX: | Daten zur Berechnung bestimmter über die gesamte Lebensdauer anfallenden externen Kosten von Straßenfahrzeugen | |||||
Anmerkung
Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 86/2007 lautet: "Im Inhaltsverzeichnis ... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „§ 44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „§ 44 Abs. 2“ ersetzt ..."; richtig wäre: "... in der Überschrift zu Anhang V wird das Zitat „44 Abs. 2 Z 1“ durch das Zitat „44 Abs. 2“ ersetzt ...".
Schlagworte
e-rk
Schwellenwert, Oberschwellenbereich, Übermittlungsfrist, Bietergemeinschaft, Baukonzessionsvertrag, Strafbestimmung, Schlussbestimmung, Berufsregister, Angebotsfrist, Teilnahmefrist, Inkrafttretensvorschrift, Außerkrafttretensvorschrift, Schwellenwerteverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 193/2006), Schwellenwerteverordnung 2009 (BGBl. II Nr. 125/2009), BVergG Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 10/2012), Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (BGBl. I Nr. 50/2012), Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2012), BVergG und BVergGVS Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 128/2013)
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40150586
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