§ 0
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1990
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 47/1990
Änderung
BGBl. Nr. 1047/1994
BGBl. III Nr. 102/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)