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ARTIKEL 5 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1983

ARTIKEL 5

  1. 1. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag seiner Unterzeichnung folgt.
  2. 2. Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt am ersten Tag des Monats außer Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten dem Tag folgt, an dem die schriftliche Kündigung, auf diplomatischem Weg, eingelangt ist.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses übereinkommens unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Singapur, am 25. November 1982 in zweifacher Unterschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.

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