Artikel V
Ausweitung des Leistungsangebotes
Bei einer Ausweitung des Leistungsangebotes des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) und einem daraus resultierenden Mehrbedarf haben sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Land Niederösterreich vor der Genehmigung bzw. Errichtung der entsprechenden Kurse, Lehrgänge und postgradualen Studien über eine entsprechende Ausweitung der Landesverpflichtung gemäß Art. IV zu einigen.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Gesetzesnummer
10001349
Dokumentnummer
NOR12014962
alte Dokumentnummer
N1199438493J
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