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Artikel V Errichtung und Betrieb des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.5.1994

Artikel V

Ausweitung des Leistungsangebotes

Bei einer Ausweitung des Leistungsangebotes des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) und einem daraus resultierenden Mehrbedarf haben sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Land Niederösterreich vor der Genehmigung bzw. Errichtung der entsprechenden Kurse, Lehrgänge und postgradualen Studien über eine entsprechende Ausweitung der Landesverpflichtung gemäß Art. IV zu einigen.

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2025

Gesetzesnummer

10001349

Dokumentnummer

NOR12014962

alte Dokumentnummer

N1199438493J

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