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Artikel 9 Grenzdienststelle Salzburg Hauptbahnhof, Strecke Salzburg-München (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1974

Artikel 9

Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 5. Juli 1972 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hbf und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg-München außer Kraft.

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