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Artikel 8 Grenzdienststelle Salzburg Hauptbahnhof, Strecke Salzburg-München (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1974

Artikel 8

Wird aus bahnbetrieblichen Gründen ausnahmsweise die Umleitung von Reisezügen über die Strecke Salzburg Hbf-Freilassing-Mühldorf-München Hbf notwendig, so gelten die Artikel 4 bis 7 für diese Umleitungsstrecke einschließlich der Haltebahnhöfe entsprechend.

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