Artikel 65
Änderung des Feldschutzgesetzes
Das Feldschutzgesetz, LGBl. Nr. 15/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:
1. In § 12 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
2. Die Überschrift zu § 13 lautet:
„Inkrafttreten, Außerkrafttreten“
3. In § 13 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 12 Abs. 1 und die Überschrift zu § 13 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)