Artikel 65 Bgld. LVwgBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 65

Änderung des Feldschutzgesetzes

Das Feldschutzgesetz, LGBl. Nr. 15/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.

2. Die Überschrift zu § 13 lautet:

„Inkrafttreten, Außerkrafttreten“

3. In § 13 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 12 Abs. 1 und die Überschrift zu § 13 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

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