Artikel 5.
Das Dokument, das im Sinne des vorliegenden Übereinkommens das Recht zum Überschreiten der Staatsgrenze und zum Aufenthalt im jenseitigen Grenzbezirk gibt, ist der Grenzübertrittsschein.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2023
Gesetzesnummer
10003829
Dokumentnummer
NOR40002873
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
