Artikel 56
Änderung des Burgenländischen Tierzuchtgesetzes 2008
Das Burgenländische Tierzuchtgesetz 2008 - Bgld. TZG 2008, LGBl. Nr. 19/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2011, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 21 „Behörde“.
2. In § 15 Abs. 2 letzter Satz wird die Wortfolge „der Bescheid“ durch die Wortfolge „das Verbot“ ersetzt.
3. In § 15 Abs. 3 und 5 entfällt jeweils das Wort „erstinstanzlichen“.
4. In § 15 Abs. 4 wird das Wort „Berufungen“ durch die Wortfolge „Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht“ ersetzt.
5. In § 18 Abs. 3 Z 1 wird das Wort „gerichtlich“ durch die Wortfolge „von einem ordentlichen Gericht“ ersetzt.
6. Die Überschrift zu § 21 lautet:
„Behörde“
7. § 21 Abs. 2 zweiter Satz entfällt.
8. In § 23 Abs. 2 wird die Wortfolge „und Bescheide“ durch die Wortfolge „, Bescheide und Erkenntnisse“ ersetzt.
9. In § 23 Abs. 3 wird das Wort „Bescheide“ durch die Wortfolge „Bescheide, Erkenntnisse“ ersetzt.
10. In § 27 Abs. 1 wird im Einleitungssatz vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
11. In § 27 Abs. 1 Z 24 wird die Wortfolge „oder Bescheiden“ durch die Wortfolge „, Bescheiden oder Erkenntnissen“ ersetzt.
12. Dem § 30 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 15 Abs. 2 bis 5, § 18 Abs. 3, die Überschrift zu § 21, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 3 sowie § 27 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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