Artikel 56 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 56

Änderung des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes

Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. Nr. 32/1995, wird wie folgt geändert:

Im § 10 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „50.000,-- S" durch den Betrag „3.600 Euro" ersetzt.

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