ARTIKEL 48
Artikel 48
Zusammenarbeit in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung
Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:
- a)Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung, Messwesen, Qualitätssicherung und Konformitätsbewertung;b)Modernisierung der libanesischen Laboratorien;c)Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind;d)Ausbau der libanesischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.
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