Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht
ARTIKEL 39
Finanzierung des Zentrums
Die Betriebskosten des Zentrums werden aus dem Haushalt des Gerichts finanziert.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2023
Gesetzesnummer
20011816
Dokumentnummer
NOR40242188
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